Die teilweise hohen Kosten, die dadurch entstehen, dass man bei einem Anruf mit Festnetz oder Handy zum Teil minutenlang in der Warteschleife einer Service-Nummer festhängt, sind bald Geschichte. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist in Planung.

Zähes Ringen

Die Wirtschaft war aus verständlichen Gründen gegen dieses Vorhaben. Doch das Verbraucherministerium ließ nicht locker und so wird nun das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Das Bundeswirtschaftsministerium will dazu einen Entwurf vorlegen.
Diverse Anbieter von Servicehotlines begründeten ihre Ablehnung mit technischen Problemen. Allerdings gibt es bereits heute Softwarelösungen, die den Warteschleifen-Anrufer auf eine kostenlose Rufnummer umleiten, bis das Gespräch angenommen werden kann. Zu diesem Punkt gibt es allerdings noch weitere Diskussionen, eventuell dürfen Warteschleifen in der Zukunft nur noch dann vorkommen, wenn der gesamte Anruf zu einem Festpreis abgerechnet wird. Über diesen Preis muss der Anrufende zu Beginn informiert werden. Diese Gesetzes-Novelle wird von vielen als längst fälliger Schritt empfunden.

Warteschleife kostenlos – Service kostenpflichtig

Auch wenn die Warteschleife künftig kostenlos sein wird oder zum Festpreis angeboten wird, die Leistung selbst, also die Beratung oder anderer Service, darf natürlich weiterhin kostenpflichtig sein. Allerdings tickt die Uhr erst dann, wenn der Anrufer mit jemandem spricht.

Weitere geplante Änderungen

Weiterhin wird es eine Pflicht zur Preisansage bei Anbietern von Call-by-Call geben. Die Bundesnetzagentur wird die Entwicklungen überwachen und gegebenenfalls einschreiten. Künftig soll auch die Rufnummernmitnahme beim Wechsel des Anbieters wesentlich schneller erfolgen. Dafür ist eine Frist von einem Tag vorgesehen. Wechsel sollen künftig generell einfacher werden. Auch in Sachen Mindestlaufzeit eines Vertrages werden die Bestimmungen geändert. Es soll Verträge mit einer Höchstlaufzeit von einem Jahr geben. Der Datenschutz muss verstärkt werden und die Transparenz in Sachen Preis und Leistungen erhöht werden. Ebenfalls sind Angaben zur Mindestqualität der vertraglich vereinbarten Leistungen demnächst verpflichtend.





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