Die teilweise hohen Kosten, die dadurch entstehen, dass man bei einem Anruf mit Festnetz oder Handy zum Teil minutenlang in der Warteschleife einer Service-Nummer festhängt, sind bald Geschichte. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist in Planung. Zähes RingenDie Wirtschaft war aus verständlichen Gründen gegen dieses Vorhaben. Doch das Verbraucherministerium ließ nicht locker und so wird nun das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Das Bundeswirtschaftsministerium will dazu einen Entwurf vorlegen. Warteschleife kostenlos – Service kostenpflichtigAuch wenn die Warteschleife künftig kostenlos sein wird oder zum Festpreis angeboten wird, die Leistung selbst, also die Beratung oder anderer Service, darf natürlich weiterhin kostenpflichtig sein. Allerdings tickt die Uhr erst dann, wenn der Anrufer mit jemandem spricht. Weitere geplante ÄnderungenWeiterhin wird es eine Pflicht zur Preisansage bei Anbietern von Call-by-Call geben. Die Bundesnetzagentur wird die Entwicklungen überwachen und gegebenenfalls einschreiten. Künftig soll auch die Rufnummernmitnahme beim Wechsel des Anbieters wesentlich schneller erfolgen. Dafür ist eine Frist von einem Tag vorgesehen. Wechsel sollen künftig generell einfacher werden. Auch in Sachen Mindestlaufzeit eines Vertrages werden die Bestimmungen geändert. Es soll Verträge mit einer Höchstlaufzeit von einem Jahr geben. Der Datenschutz muss verstärkt werden und die Transparenz in Sachen Preis und Leistungen erhöht werden. Ebenfalls sind Angaben zur Mindestqualität der vertraglich vereinbarten Leistungen demnächst verpflichtend.
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