Jeder ist ein Gewohnheitstier und wenn man erst einmal bei einem Anbieter einen Vertrag zu laufen hat, dann nimmt das hin und kümmert sich in der Regel nicht weiter darum. Was aber, wenn man auf einen neuen Anbieter trifft, der ein wesentlich besseres Tarifmodell anbietet, dann muss man sich die alten Unterlagen mal wieder zur Brust nehmen. Denn so ohne Weiteres kommt man aus einem Vertrag nicht heraus. Im Normalfall laufen Handyverträge bei den Großen, wie Vodafone oder Telekom 24 Monate. Auch wenn man das weiß, muss man sich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten. Hier sind es oftmals sogar noch mal 3 Monate. Wer sich also vom aktuellen Handyanbieter verabschieden will, der muss sich mindestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit dem Anbieter in Verbindung setzten. Die Kündigung muss zudem schriftlich eingereicht werden. Ein Vermerk, die Kündigung zu bestätigen, sollte man setzten, damit man Gewissheit hat, dass die Kündigung auch anerkannt wurde.

Festnetz ähnliche Fristen

Bei einem Umzug in eine andere Stadt muss man sich rechtzeitig mit dem Festnetzanbieter in Verbindung setzen. Auch hier sind Kündigungsfristen einzuhalten. Dumm, wenn sich der Umzug recht kurzfristig einstellt und der Vertrag kurz vorher stillschweigend verlängert wurde. Dann zahlt man noch mal eine gesamte Vertragslaufzeit, ob man den Anschluss noch nutzen kann oder nicht. Ausnahmen bilden Umzüge ins Ausland. Da muss man allerdings die Meldebescheinigung vom neuen Wohnort im Ausland bei Anbieter vorlegen, um nachzuweisen, dass man nicht mehr in Deutschland lebt.

Rechtzeitig kümmern

Die Devise sollte immer sein, seine Verträge im Blick zu haben. So kann man Kündigungen schneller und fristgerecht einreichen und muss nicht unnütz für Leistungen zahlen, die man nicht mehr nutzen kann. Und wer zahlt schon gerne für Sachen, die man nicht braucht. Bestimmt keiner. Das gilt allerdings nicht bei allen Handyverträgen. Um Genaueres zu wissen, sollte man seinen Vertrag genau überprüfen.





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