Wer keine Flatrate für sein Smartphone oder Handy hat, und dennoch viel im Internet mobil unterwegs ist oder dort große Datenmengen lädt, der muss sich auf eine relativ hohe Telefonrechnung einstellen. 11.500 Euro können so etwa entstehen, wenn die Verbindung mit dem Internet über das Handy nach Verbindungsdauer und nach Transfervolumen abgerechnet wird, und die erstmalig genutzte Navigationssoftware sich mit dem Server verbindet, um das Kartenmaterial zu aktualisieren. Nach der Installation wird geladen, und geladen, und geladen…Als der Kunde die Navigationssoftware erstmalig einsetzen wollte, staunte er nicht schlecht: Ein dauerhafter Ladebalken und der Hinweis, dass das neueste Kartenmaterial vom Hersteller geladen würde, und das über Stunden. Jede Minute und jedes MB wurden mit dem teuren Tarif abgerechnet, so dass sich am Ende eine Rechnung von 11.500 Euro ergab. Treu und Glauben schützt den KundenDas OLG begründet das Urteil damit, dass aus seiner Sicht die vertraglichen Pflichten des Anbieters verletzt wurden. Der Käufer eines Gerätes mit Navigationssoftware gehe davon aus, dass diese auf dem neuesten Stand, also direkt einsetzbar sei. Wäre dieses nicht der Fall, müsse der Verkäufer auf diesen besonderen Umstand hinweisen und den Käufer aktiv und schriftlich dokumentiert darauf aufmerksam machen, dass durch die Aktualisierung zusätzliche Kosten, die nicht mit dem Kaufpreis abgegolten seien, entstehen werden. Müsse er sich während der Installation dennoch für eine Aktualisierung entscheiden, könnte der Kunde zu Recht nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass dieses Update für ihn kostenfrei wäre.
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