Den Anbieter wechseln oder bleiben?

Wenn der Mobilfunkvertrag seine Mindestlaufzeit erreicht hat, hat man als Kunde verschiedene Optionen. Man kann den Vertrag einfach weiterlaufen lassen, in diesem Fall verlängert sich in der Regel die Laufzeit um ein weiteres Jahr und man behält die selben Konditionen wie bisher. Da ist es in der Regel geschickter, zumindest mit dem eigenen Anbieter Kontakt aufzunehmen und nachzufragen, welche Vergünstigungen man bei einer Verlängerung erhält, denn meistens kann man so etwa Freikontingente für SMS oder andere Angebote.

Verhandlungsgeschick zählt

Man sollte daher seinen aktuellen Anbieter rechtzeitig informieren, in den meisten Verträgen mindestens 3 Monate vor dem regulären Ende des Vertrages, dass man über eine Kündigung nachdenkt, damit man von diesem ein entsprechendes Angebot erhält, wenn man den Vertrag weiterlaufen ließe. Oft ist es so, dass sich die Bedingungen bei einem Neuabschluss vergünstigt haben, denn die Tarife sind ständigen Änderungen und Anpassungen unterworfen, so dass man im Vorfeld einen Tarifrechner nutzen sollte, um festzustellen, wie viel man für sein aktuelles Telefonverhalten zahlen müsste, wenn man dafür im Moment mehr zahlen muss, dann sollte mindestens der günstigere Tarif bei einer Verlängerung eingerichtet werden. Doch auch darüber hinausgehende Boni sind möglich, wenn man entsprechend gut verhandelt und seine Wechselwilligkeit deutlich herausstellt.

Wechsel ohne Nummernwechsel

Die alte Nummer zu behalten ist mittlerweile auch dann möglich, wenn man den Anbieter wechselt, dieses ist also heute eigentlich kein Grund mehr, bei einem Tarif zu bleiben. Zudem kann man mit einem neuen Tarif auch ggf. ein neues Handy erhalten, das sollte man bei seinen Berechnungen mit einfließen lassen. Doch hier sollte man beachten, dass die Kosten für ein Handy auch dann weiter abgezogen werden, wenn die neue Mindestlaufzeit abgelaufen ist, auch hier ist es also sinnvoll, die Kosten genau zu kalkulieren, auf den Monat wie auf die gesamte Laufzeit, um rechtzeitig nach zwei Jahren zu reagieren und zu kündigen.





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