Ab Mittwoch sollen die Gebühren bereits deutlich sinken, so die Bundesnetzagentur. Somit wird sich jeder Handynutzer freuen, denn die Anrufe von Handy auf Handys werden günstiger. Denn genau dies ist der Großteil der Kosten für Handynutzer.

Sinken die Gebühren wirklich?

Gerade bei Telefonaten von Handy zu Handy kassiert der Telefonanbieter kräftig ab. Der Anrufende zahlt die Gebühren an seinen Anbieter. Dieser Anbieter muss aber ein Terminierungsentgelt an den Telefonanbieter des Angerufenen zahlen und können die Kosten nicht wirklich gering gehalten werden. Ob aus dem Mobilfunknetz oder aus dem Festnetz, dieses Terminierungsentgelt muss jeder zahlen. Ein Anruf auf einer Vodafone- oder Deutsche Telekom-Handynummer kosteten bisher 6,59 Cent/Minute. O2 und E-Plus lagen bei 7,14 Cent pro Minute.

Da aber der Mobilfunkanbieter des Anrufenden in Zukunft nur noch 3,33 bis 3,37 Cent pro Minute zahlen muss, ist anzunehmen, dass die Gebühren sinken. Es heißt zwar nicht zwangsläufig, dass die Anbieter die geringeren Kosten an den Nutzer weitergeben, da aber ein enormer Preiskampf auf dem Handymarkt tobt, ist es fast sicher, dass dies weitergegeben wird. Nicht nur die Discounter locken mit günstigen Tarifen, auch sind die Prepaid-Angebote immer mehr im Kommen. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Gebühren sinken, auch wenn die Mobilfunkanbieter nicht dazu verpflichtet sind.

Entscheidung fällt im Februar

Da die Telefongesellschaften früher ihre Terminierungsentgelt festlegten, waren diese oftmals recht hoch. Die Bundesnetzagentur entschied im Jahre 2006, dass diese Entgelte in Zukunft genehmigt werden müssen, wobei die Anbieter gegen diese Genehmigung klagten. Zum Vorteil der Verbraucher verloren die Mobilfunkanbieter aber vor Gericht. Aber nicht nur die Bundesnetzagentur fand das Terminierungsentgelt zu hoch, auch die EU-Kommission hatte diese mehrfach kritisiert und Senkungen gefordert. Noch ist die Entscheidung leider vorläufig, da ein nationales Konsultationsverfahren erforderlich ist. Im Anschluss wird diese Entscheidung nicht nur an die EU-Kommission sondern auch an andere europäischen nationalen Regulierungsbehörden weitergeleitet. Im Februar 2011 soll dann die endgültige Entscheidung fallen, die rückwirkend zum 01.12.2010 gelten würde.





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