Immer wieder hört man davon, dass sich Kunden von Mobilfunkanbietern regelrecht hintergangen fühlen, wenn sie in Grenznähe wohnen. Ein aktueller Fall berichtete davon, dass ein Kunde, der an der belgisch/luxemburgischen Grenze wohnt, einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat, in dem auch unter anderem eine Datenflat enthalten war. Ohne es zu wissen, lockte sich das Handy aus dem deutschen Netz in ein anderes Netz aus Belgien ein und schon war es geschehen. Der Kunde erhielt am Monatsende eine horrende Rechnung von weit über 5.000,00€. Zudem kam es nach einigem Hin und Her zu einer Klage gegen den Kunden, der sich selbstverständlich weigerte, diese Kosten zu übernehmen und er bekam recht!

Die Mobilfunkanbieter sind gefordert

Das Gericht erkannte es an, dass der Kunde mit dem Abschluss einer Datenflatrate bekundete, dass er seine Kosten möglichst niedrig halten möchte. Zudem kann es nicht verlangt werden, dass man ständig überprüft, in welchem Netz sich das Handy eingewählt hat. Auch wenn es im Display steht, für einen Durchschnittsverwender sei das nicht relevant. Hier ist der Mobilfunkanbieter gefordert. Er muss den Kunden und sei es nur durch eine automatisch generierte SMS informieren, dass er sich nicht mehr im Netz befindet, für das er seine Flatrate zahlt. Sollte er das Fremdnetz nutzen wollen, so muss er mit erhöhten Kosten rechnen. Diese Informationspflicht sein abzuverlangen und daher behielt der Kunde recht. Er zahlte lediglich 200,00€.

Immer Augen auf

Es ergeht sicher vielen so. Vor allem denjenigen, die immer wieder grenzüberschreitende Tätigkeiten ausüben. Ein wenig hat ja der Europäische Gerichtshof dazu beigetragen, dass die regelrechte Abzocke mit den Roaming Gebühren ein Ende findet. Dennoch ist das erst der Anfang und es bleibt einem nichts weiter übrig, als selber die Augen immer offen zu haben und sicher zu gehen, dass man sich nicht versehentlich in einem ausländischen Netz bewegt. Selbst ist der Mann und auch die Frau!





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