Früher waren es die Vertreterbesuche, heute sind es die Anrufe von Callcentern die für Ärger sorgen. Oft sind auch schwarze Schafe darunter, die Kunden auch ohne deren Einwilligung zu Hause anrufen und Gewinnspiele oder neue Verträge für DSL oder Fernsehen verkaufen wollen. Nicht nur das dabei oft auch ohne das Einverständnis des Kunden telefoniert wird, oft sind die Rufnummern der Anrufer unterdrückt, obwohl dies gar nicht mehr zulässig ist.

Die Bundesnetzagentur hat deswegen nun durchgegriffen und in neun Verfahren Bußgelder in Höhe von insgesamt 500.000 Euro verhängt. Dabei wurden nicht nur die Betreiber der betroffenen Callcenter zur Kasse gebeten sondern auch deren Auftraggeber. Bei unerlaubter Telefonwerbung werden häufig auch Aufträge von Unternehmen erteilt, die dazu gar nicht befugt wären.

Bei der Ermittlung solcher Fälle bittet die Bundesnetzagentur um die Mithilfe der Angerufenen. Wichtig für eine korrekte Zuordnung der Anruf sind:

  • Datum und Uhrzeit des Anrufs,
  • die Rufnummer des Anrufers (sofern sie übermittelt wird)
  • Namen und Unternehmen des Anrufers
  • Informationen zum Produkt




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